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   LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05   

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LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05 (https://dejure.org/2006,19291)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.10.2006 - L 12 KA 187/05 (https://dejure.org/2006,19291)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - L 12 KA 187/05 (https://dejure.org/2006,19291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut und als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut im Wege des Sonderbedarfs; Voraussetzungen für eine Sonderbedarfs-Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Nachweispflicht des Arztes hinsichtlich des Bestehens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die vertragsärztliche Zulassung von Psychotherapeuten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Solche Ausnahmefälle hat das Bundessozialgericht bisher für atypisch zugeschnittene Planungsbereich, für Planungsbereiche mit geringer räumlicher Ausdehnung bei leicht und schnell erreichbaren Versorgungsangeboten angrenzender Bereiche und bei Subspezialisierungen (mit geringerer Nachfrage) diskutiert (BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R; BSG vom 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R - SozR 3-2500 § 97 Nr. 2; BSG vom 28.06.2000, B 6 KA 35/99 R - SozR 3-2500 § 101 Nr. 5; BSG vom 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 4, Sächsisches LSG vom 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER).

    Zwar hat der Beklagte bei der Ermittlung des qualitativen Versorgungsbedarfs Auskünfte der bereits niedergelassenen Leistungserbringer eingeholt und diese durch weitere Ermittlungen, hier insbesondere durch Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zeitbewerteter Leistungen unterlegt (vgl. BSG-Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - SozR 3-2500 § 101 Nr. 5., a.a.O.).

    Jedoch wäre diese Erwägung angesichts des nicht eindeutigen Bildes, das die Anfrage erbracht hatte, durch weitere Ermittlungen zu aktualisieren, zu dokumentieren und zu verifizieren gewesen (BSG vom 28.06.2000, a.a.O.).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Ziehe man die Grundsätze im Urteil des BSG vom 30. Januar 2002 (B 6 KA 20/01 R) heran, sei zumindest eine Wochenarbeitszeit von 26 Stunden zu fordern.

    Denn die aufgrund des Übergangsrechts des § 95 Abs. 10 SGB V ausgesprochenen Zulassungen hatten noch nicht die Prüfung zum Gegenstand gehabt, ob die Bewerber der vertragspsychotherapeutische Versorgung in ausreichendem Umfang im Sinne des zeitlich nachfolgenden Urteils des BSG vom 30.01.2002 (B 6 KA 20/01 R) zur Verfügung stehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - L 5 KA 1247/02

    Feststellung des Versorgungsbedarfs in der vertragspsychotherapeutischen

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 13.11.2002 (L 5 KA 1247/02) wird ausdrücklich Bezug genommen.

    Im Hinblick auf die unterschiedliche berufsrechtliche Ausgestaltung der Qualifizierung von Vertragsärzten und nichtärztlichen Psychotherapeuten, der Ratio der Vorschriften und der normativen Strukturierung des psychotherapeutischen Leistungserbringungsrechts, wendet der Senat Nr. 24 b BeplaR-Ä dahingehend an, dass die für den Versorgungsbedarf erforderliche "besondere Qualifikation" zumindest einer Fachkunde in einem Richtlinienverfahren verbunden mit der Genehmigung zur Behandlung der Patientengruppe der Erwachsenen oder der Kinder und Jugendlichen entsprechen muss (Abgrenzung zu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2002, L 5 KA 1247/02, JURIS).

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Solche Ausnahmefälle hat das Bundessozialgericht bisher für atypisch zugeschnittene Planungsbereich, für Planungsbereiche mit geringer räumlicher Ausdehnung bei leicht und schnell erreichbaren Versorgungsangeboten angrenzender Bereiche und bei Subspezialisierungen (mit geringerer Nachfrage) diskutiert (BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R; BSG vom 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R - SozR 3-2500 § 97 Nr. 2; BSG vom 28.06.2000, B 6 KA 35/99 R - SozR 3-2500 § 101 Nr. 5; BSG vom 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 4, Sächsisches LSG vom 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanungsrecht - Identität - Arztgruppe -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Solche Ausnahmefälle hat das Bundessozialgericht bisher für atypisch zugeschnittene Planungsbereich, für Planungsbereiche mit geringer räumlicher Ausdehnung bei leicht und schnell erreichbaren Versorgungsangeboten angrenzender Bereiche und bei Subspezialisierungen (mit geringerer Nachfrage) diskutiert (BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R; BSG vom 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R - SozR 3-2500 § 97 Nr. 2; BSG vom 28.06.2000, B 6 KA 35/99 R - SozR 3-2500 § 101 Nr. 5; BSG vom 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 4, Sächsisches LSG vom 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Diese Befragung hat sich entsprechend der Zielrichtung von Sonderbedarfszulassungen auf die gesamte Breite des beantragten medizinischen Versorgungsbereiches zu beziehen (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; BSG vom 28. Juni 2000, a.a.O.) Der Beklagte hat zwar solche Ermittlungen auch bei denjenigen Verhaltenstherapeuten angestellt, die (nur) die Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung Erwachsener besitzen.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Solche Ausnahmefälle hat das Bundessozialgericht bisher für atypisch zugeschnittene Planungsbereich, für Planungsbereiche mit geringer räumlicher Ausdehnung bei leicht und schnell erreichbaren Versorgungsangeboten angrenzender Bereiche und bei Subspezialisierungen (mit geringerer Nachfrage) diskutiert (BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R; BSG vom 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R - SozR 3-2500 § 97 Nr. 2; BSG vom 28.06.2000, B 6 KA 35/99 R - SozR 3-2500 § 101 Nr. 5; BSG vom 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 4, Sächsisches LSG vom 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER).
  • LSG Sachsen, 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Bewertung der Bedarfssituation durch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
    Solche Ausnahmefälle hat das Bundessozialgericht bisher für atypisch zugeschnittene Planungsbereich, für Planungsbereiche mit geringer räumlicher Ausdehnung bei leicht und schnell erreichbaren Versorgungsangeboten angrenzender Bereiche und bei Subspezialisierungen (mit geringerer Nachfrage) diskutiert (BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R; BSG vom 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R - SozR 3-2500 § 97 Nr. 2; BSG vom 28.06.2000, B 6 KA 35/99 R - SozR 3-2500 § 101 Nr. 5; BSG vom 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 4, Sächsisches LSG vom 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - L 5 KA 3093/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung zur Teilnahme an der

    i. S. d. § 24 Satz 1b BedarfsPlRL gleich (im Ergebnis ebenso auch bereits LSG Bayern, Urt. v. 25.10.2006, - L 12 KA 187/05 -).

    Da insoweit aber nicht nur zwischen den psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie, sondern auch zwischen der Erwachsenen- und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unterschieden wird, muss nach Auffassung des Senats auch die Kombination jeweils eigenständiger Versorgungsbereiche - wie hier die Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche - einen eigenständigen Versorgungsbereich darstellen, für den ein besonderer Versorgungsbedarf nach § 24 Satz 1b Satz 1 BedarfsPlRL festgestellt werden kann (vgl. auch Bayerisches LSG, Urt. v. 25.10.2006, - L 12 KA 187/05 -).

  • SG Schwerin, 07.09.2011 - S 3 KA 58/09

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - qualitätsbezogene

    Eine erweiternde Auslegung der Richtlinien, wie sie das BSG (v. 24.06.2010 - B 6 KA 22/09 R - juris Rz. 36 ff.) für die psychoanalytisch begründeten und verhaltenstherapeutischen Behandlungsverfahren vorgenommen hat, scheidet hier aus, da in Bezug auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie keine Regelungslücke mehr angenommen werden kann (so noch Bayerisches LSG v. 25.10.2006 - L 12 KA 187/05 - juris - zu der vor dem 22.12.2007 geltenden BedarfsplRL).
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